Der Industrieclub Thüringen blickt mittlerweile auf eine 25-jährige positive Entwicklung zurück. Mit 250 Mitgliedern ist er eine Plattform für Vorträge und Veranstaltungen aus allen gesellschaftlichen Bereichen. Offene Diskussion und faire Kommunikation zeichnen den Charakter des Clubs seit vielen Jahren aus. Sitz ist das geschichtsträchtige Hotel Elephant in Weimar.

Tradition, Toleranz und Zukunftsorientierung sind das Leitmotiv, dem sich der Club verpflichtet fühlt. In diesem Sinne wollen wir weiterhin zu aktuellen Themen Anregungen geben und Platz für einen vielfältigen Meinungsaustausch bieten.

Ihr Dr. Stefan Traeger |  Präsident ICT

Seit der Gründung des Industrieclubs im Jahre 1998 ist das traditionsreiche Hotel Elephant Sitz des Clubs, der in seinem Logo das Wahrzeichen des Hotels, den Elephanten, trägt.

Die Clubabende finden in der Regel einmal im Monat statt. Sie beginnen gewöhnlich um 18.30 Uhr mit einem Cocktailempfang im Vestibül des Hotels.

Der offizielle Teil im Lichtsaal wird jeweils mit einer kurzen musikalischen Darbietung von Studenten der Musikhochschule FRANZ LISZT in Weimar eingeleitet. Dem folgt die Vorstellung des Referenten, der Vortrag selbst sowie eine Diskussion.

Abgerundet wird der Abend  mit einem 3-Gang-Menü. Vielfach finden die angeregten Diskussionen erst in der Bar des Hotels ihren Abschluss.


Vorstand


Stefan Traeger

Jenoptik AG

Präsident

Stefan.Traeger[at]jenoptik.com


Ulrich Sander

BBS-ROBOTIC GMBH

Vizepräsident

sander[at]sander-rae.de


Michael A. Schnase

BANSBACH GmbH

Schatzmeister

michael.schnase[at]bansbach-gmbh.de


Frank Einhellinger

TRIDELTA GmbH

frank.einhellinger[at]web.de


Grit Petzholdt-Gühne

Analytik Jena GmbH+Co.KG

Vorstand

grit.petzholdt-guehne[at]analytik-jena.com

Geschäftsführung

Ursula Sander

Industrieclub Thüringen e.V.

info[at]industrieclub-thueringen.de

Kuratorium

Andreas Krey

Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH (LEG)

andreas.krey[at]leg-thueringen.de

Franz-Ferdinand von Falkenhausen

franz[at]falkenhausen.org

Justus Felix Wehmer

Carl Zeiss Meditec AG

justus.wehmer[at]zeiss.com


Details

2015

Die Thüringer Bachwochen sind ein auf Barockmusik spezialisiertes Fest zu Ehren Johann Sebastian Bachs und gelten als das größte Festival klassischer Musik in Thüringen. Der ICT unterstützt dieses erfolgreiche Festival nun schon seit einigen Jahren.



Unterstützung sozialer Projekte in vier verschiedenen Thüringer Regionen



 2014

Die Thüringer Bachwochen sind ein auf Barockmusik spezialisiertes Fest zu Ehren Johann Sebastian Bachs und gelten als das größte Festival klassischer Musik in Thüringen. Der ICT unterstützt dieses erfolgreiche Festival nun schon seit einigen Jahren.

 

Das Maria Pawlowna-Stipendium soll als Mosaikstein dazu beitragen, die deutsch-russischen Beziehungen im Allgemeinen und die Beziehungen zwischen dem Staatlichen Konservatorium für Musik Rimski-Korsakow in St. Petersburg und der Hochschule für Musik FRANZ LISZT Weimar im Besonderen zu fördern. Als Brücke zwischen West- und Osteuropa ist es zugleich die Basis für einen beiderseitigen Studierendenaustausch. Seit dem Jahr 2012 ist der Industrieclub Stifter dieses Stipendiums.

2013

Die Thüringer Bachwochen sind ein auf Barockmusik spezialisiertes Fest zu Ehren Johann Sebastian Bachs und gelten als das größte Festival klassischer Musik in Thüringen. Der ICT unterstützt dieses erfolgreiche Festival nun schon seit einigen Jahren.

Das Maria Pawlowna-Stipendium soll als Mosaikstein dazu beitragen, die deutsch-russischen Beziehungen im Allgemeinen und die Beziehungen zwischen dem Staatlichen Konservatorium für Musik Rimski-Korsakow in St. Petersburg und der Hochschule für Musik FRANZ LISZT Weimar im Besonderen zu fördern. Als Brücke zwischen West- und Osteuropa ist es zugleich die Basis für einen beiderseitigen Studierendenaustausch. Seit dem Jahr 2012 ist der Industrieclub Stifter dieses Stipendiums.

2012

Fest etabliert in Thüringen und fester Bestandteil bei den Benefiz des Industrieclub Thüringen.

 

 

Für drei Jahre wird der ICT das Maria-Pawlowna-Stipendium der Musikhochschule FRANZ LISZT in Weimar übernehmen.

Das Maria Pawlowna-Stipendium soll als Mosaikstein dazu beitragen, die deutsch-russischen Beziehungen im Allgemeinen und die Beziehungen zwischen dem Staatlichen Konservatorium für Musik Rimski-Korsakow in St. Petersburg und der Hochschule für Musik FRANZ LISZT Weimar im Besonderen zu fördern. Als Brücke zwischen West- und Osteuropa ist es zugleich die Basis für einen beiderseitigen Studierendenaustausch.


Dieses Jahr unterstützt der ICT wieder einmal eine Aufführung des Liebhabertheaters Schloss Kochberg. Aufgeführt wird Goethes Singspiel „Erwin und Elmire“ im sanierten Theater.

Verein zur Unterstützung benachteiligter Kinder in Deutschland. Es handelt sich um einen Honorarverzicht unseres Referenten Reinhard Crasemann, Heye und Partner GmbH für seinen Vortrag im Mai 2012.

2011

Die Thüringer Bachwochen sind ein auf Barockmusik spezialisiertes Fest zu Ehren Johann Sebastian Bachs und gelten als das größte Festival klassischer Musik in Thüringen. Die Thüringer Bachwochen stehen im Jahr 2011 ganz im Zeichen des 200. Geburtstages von Franz Liszt. Das Thema der Bachwochen 2011 lautet „Ein Fest für das Klavier“.

 

 


In vier verschiedenen Regionen in Thüringen (Eisenach, Erfurt, Jena und Zeulenroda) wurden vom Industrieclub soziale Einrichtungen unterstützt.

  • Kindertreff NORD, Eisenach
  • Verein „Alt hilft Jung“, Erfurt
    Unterstützung vom Industrieclub Thüringen im Rahmen der regionalen Benefits . Außerdem erhielt der Verein „Alt hilft Jung“ eine Unterstützung aus dem Honorarverzicht des ehemaligen Thüringer Ministerpräsidenten Dieter Althaus, der im Januar 2011 einen Vortrag im Industrieclub hielt.
  • Jugendtheater „DIE SCHOTTE“, Erfurt
  • Buchkinder Weimar
  • Elterninitiative für krebskranke Kinder e.V., Jena
  • „Ein Dach für Alle e.V.“, Jena
  • Jugendverein „Römer e.V.“, Zeulenroda
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2010

Die Thüringer Bachwochen sind ein auf Barockmusik spezialisiertes Fest zu Ehren Johann Sebastian Bachs und gelten als das größte Festival klassischer Musik in Thüringen. Die diesjährige Saison war eine besonders erfolgreiche. Erneut konnten die Besucherzahlen steigen. An der „Langen Nacht der Hausmusik“ haben in diesem Jahr mehr als 60 Familien teilgenommen.

Unterstützung eines Projektes für junge Schauspieler des Erfurter Theaters und Besuch des ICT der Vorstellung „Fracksausen“.

Seit dem Jahr 2009 unterstütztes Projekt zur Prävention von Gewalt an Schulen.

Zum einstigen Landsitz von Goethes Freundin Charlotte von Stein in Kochberg mit Schloss, Museum und herrlichem Landschaftspark — heute Teil der Klassik Stiftung Weimar — gehört ein einzigartiges um 1800 erbautes Privattheater: das Liebhabertheater.

Eigene Produktionen und Koproduktionen von Opern und Schauspielen werden speziell für diese Bühne konzipiert. Das Theater arbeitet mit einem Netzwerk von renommierten Künstlern und Ensembles, die mit Freude an diesem besonderen Ort auftreten.


Das Klenke-Quartett ist ein Streich-Quartett. Durch die Förderung des Deutschen Musikrates, die Aufnahme in die Bundesauswahl Konzerte Junger Künstler, konnten die vier Musikerinnen sich als Quartettformation schnell etablieren. Sie gastierten auf sämtlichen renommierten Festivals, begleiteten den damaligen Bundespräsidenten Johannes Rau auf seinen Staatsbesuchen durch Südamerika und erspielten sich durch ihre zahlreichen CD-Produktionen hervorragende Kritiken und Anerkennung durch die internationale Fachwelt. Honorarverzich von Herrn Professor Dr. h.c. Reinhold Würth, Vorsitzender des Stifungsaufsichtsrats der Würth-Familienstiftungen für seinen Vortrag November 2010.

Honorarverzicht von Herrn Jörn Fetköter, Geschäftsführer der KAEFER Gruppe Bremen für seinen Vortrag im Februar 2010.

 


Die Capricorn Foundation unterstützt benachteiligte Kinder, Jugendliche und strukturschwache Gegenden in Afrika. Durch die Auswirkungen der HIV/AIDS Pandemie sowie die dringende Notwendigkeit mit den natürlichen Ressourcen nachhaltig umzugehen, konzentriert sich die Stiftung auf Projekte zur Ausbildung von Kindern und Jugendlichen, der Stärkung kleiner Gemeinden und dem Transfer von Know-How.

Honorarverzicht von Herrn Rudolf Gallist, ehemaliger Geschäftsführer Microsoft GmbH Deutschland für seinen Vortrag im Juni 2010.

2009

Der Industrieclub Thüringen unterstützt das Projekt „Grenztänzer“ der DNT. Überreicht wurde der Scheck anlässlich des Sommerfestes des Industrieclubs an den Generalintendanten Stefan Märki.

Die Thüringer Bachwochen sind ein auf Barockmusik spezialisiertes Fest zu Ehren Johann Sebastian Bachs und gelten als das größte Festival klassischer Musik in Thüringen. Die Bachwochen 2009 standen unter dem Motto „Generation Bach“.

 


Unterstützung eines Projektes im Bereich Theater und Schule. Nobert Schremb und Mitglieder des Industrieclubs überreichten den Scheck anlässlich der Generalprobe der szenisch-musikalischen Revue „LIEDERliches oder Kauf Dir einen bunten Luftballon“.

Ihre exquisite Weimarer Konzertreihe AUFTAKT verstehen die vier Musikerinnen als eine Hommage an ihren Gründungsort Weimar. Mit großer Begeisterung spielt das Ensemble in erweiterten Besetzungen, wodurch es immer wieder zu spannenden Begegnungen mit namhaften Künstlerkollegen kommt. So zählen der Pianist und Echopreisträger Martin Stadtfeld sowie Harald Schoneweg (ehemals Cherubini Quartett) zu seinen festen Kammermusikpartnern.

Honorarverzicht von Herrn Professor Dr. Klaus Mangold, Vorsitzender des Ostausschusses der Deutschen Wirtschaft für seinen Vortrag im Oktober 2009.


Dieses soziale Benefit läuft über zwei Jahre. Bei diesem Projekt in Jena soll im Besonderen auf die Entwicklung von Problembewusstsein, Werthaltungen und Verhaltensweisen bei Kindern und Heranwachsenden geachtet werden. Bei den Schülern und Schülerinnen soll durch zukunftsfähiges Lernen eine Sensibilisierung für eine nachhaltige Verbesserung und Sicherung einer intakten Umwelt erreicht werden.

Ein Schwerpunkt der Aktivitäten der Johanniter-Hilfsgemeinschaft liegt in der Hilfeleistung für körperlich und wirtschaftlich schwache Mitmenschen sowie Hilfe in Notfällen.

Honorarverzicht von Herrn Dr. Karsten von Köller, Chairman Lone Star Germany GmbH für seinen Vortrag im Juni 2009.


Die Gründung des Industrieclubs Thüringen erfolgte im Jahr 1998 und geht zurück auf eine Initiative von Matthias Siebenlist, dem damaligen Chef der Deutschen Bank im Vertriebsgebiet Ost. Seine Idee stieß von Anfang an auf große Resonanz. Als Kuratoren gewann er Alexander von Witzleben, zu der Zeit Vorstand der Jenoptik AG sowie Dr. Franz von Falkenhausen, damals Geschäftsführer der Carl Zeiss Jena GmbH, und verfügte so über starke Partner bei der Entwicklung des Clubs.

Erster Präsident des Clubs wurde sein Initiator, Mathias Siebenlist. Ihm folgte im Jahre 2002 Norbert Schremb, Geschäftsführer der Härterei Reese in Weimar. Seit September 2021 ist Dr. Stefan Traeger, Vorsitzender des Vorstandes der Jenoptik AG, Präsident des Industrieclub Thüringen e.V..

Mit Weimar als zentralem und geschichtsträchtigem Standort wuchs der Club schnell auf über 100 Mitglieder aus ganz Thüringen an.

Die Erfolgsgeschichte des Clubs zeigt sich auch in seiner Rolle  als Kommunikationsplattform, durch die sich eine Reihe neuer Netzwerke in der Region entwickelt haben.

Unter den heute ca. 250 Clubmitgliedern aus über 150 Thüringer Firmen sind nahezu alle bedeutenden Unternehmen Thüringens vertreten.


Sollten Sie als Unternehmen Interesse an einer Mitgliedschaft im Industrieclub Thüringen haben, so senden, mailen oder faxen Sie uns Ihr ausgefülltes Beitrittsformular zu. Der Vorstand entscheidet dann über die Aufnahme.

Der jährliche Mitgliedsbeitrag beläuft sich auf € 1.400,00.

Mitgliedsunternehmen  können bis zu drei Vertreter benennen, die zu den Veranstaltungen eingeladen werden. Im Mitgliedsbeitrag sind die Kosten für Essen und Getränke an den Clubabenden enthalten.

Alle Ihre Fragen zu einer Mitgliedschaft beantwortet gerne unsere Geschäftsführerin Frau Ursula Sander.

 

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Beitrittserklärung


Die Mitglieder des Industrieclub Thüringen können, nach vorheriger Anmeldung, als Gast an den Meetings unserer Partnerclubs teilnehmen.

Mit nachstehenden Clubs ist der Industrieclub Thüringen partnerschaftlich verbunden:

Unsere Partner

logo-industrieclub-potsdam Der Kieler Kaufmann e.V.

Niemannsweg 102
24105 Kiel
Telefon: 0431 88 89 69 90
Telefax: 0431 88 89 69 99
der-kieler-kaufmann.de
info@der-kieler-kaufmann.de

logo-uebersee-hamburg Der Übersee-Club e.V.

Amsinck-Haus
Neuer Jungfernstieg 19
20354 Hamburg
Telefon: 040 35 52 90-12
Telefax: 040 35 52 90-10
ueberseeclub.de
ueberseeclub[at]t-online.de

logo-export-club Export-Club Bayern e.V.

Haus der Bayerischen Wirtschaft
Max-Joseph-Straße 5
80333 München
Telefon: 089 30 90 719-0
Telefax: 089 30 90 719-19
export-club.org
info[at]export-club.org

logo-industrieclub-potsdam Frankfurter Gesellschaft für Handel
Industrie und Wissenschaft e.V.


Siesmayerstr. 12
60323 Frankfurt am Main
Telefon: 069 72 65 79
Telefax: 069 97 20 62 33
frankfurter-gesellschaft.de
info[at]frankfurter-gesellschaft.de

logo-IHC IHC Industrie- und Handelsclub
Ostwestfalen-Lippe e. V.

Niederwall 51
33602 Bielefeld
Telefon: 0521 17 71 11
Telefax: 0521 17 71 61
ihc-owl.de
info[at]ihc-owl.de

logo-industrieclub-potsdam Industrieclub Bremen e. V.

Deutsches Haus,
Am Markt 1,
28195 Bremen
Telefon: 0421 32 01 58
Telefax: 0421 36 49 30 9
industrie-club-bremen.de/
info@industrie-club-bremen.de

logo-industrieclub-potsdam Industrieclub Potsdam
"Christian Peter Wilhelm Beuth" e.V.


Hebbelstraße 36
14469 Potsdam
Telefon: 0331 23 33 990-0
Telefax: 0331 23 33 99-9
industrieclub-potsdam.de/
info@industrieclub-potsdam.de

logo-industrieclub-sachsen Industrieclub Sachsen e.V.

Blasewitzer Straße 41
01307 Dresden
Telefon: (03 51) 450 41 31
Telefax: (03 51) 450 41 32
industrieclub-sachsen.de
info[at]industrieclub.de
logo-industrieclub-sachsen International Club Berlin e.V.

Thüringer Allee 5,
14052 Berlin
Telefon: 030 30 67 220
www.ic-b.de
info@ic-b.de
logo-nlc International Club Berlin e.V.

National Liberal Club
Whitehall Place
London
SW1A 2HE
www.ic-b.de
contact@nlc.org.uk

logo-unions-club Union International Club e.V.

Am Leonhardsbrunn 12
60487 Frankfurt am Main
Telefon: 069 703031
Telefax: 069 703032
union-club.com
info[at]union-club.com

Logo Verein Schloss Schönfeld e.V. Verein Schloss Schönfeld e.V.

Bosestraße 13
34121 Kassel
Telefon: 0561 285074
verein-schloss-schönfeld.com
verwaltung[at]verein-schoenfeld.de

Logo Westfälischer Industrieklub Dortmund Westfälischer Industrieklub

Markt 6-8
D-44137 Dortmund

Tel.: +49 (0) 231 52 10 53
Fax: +49 (0) 231 52 10 54
www.wik-dortmund.de
info[at]wik-dortmund.de

logo-Wirtschaftsclub-Leipzig Wirtschafts-Club Leipzig e.V.

c/o Dr. Tamm & Partner
Abtnaundorfer Str. 60
04347 Leipzig
Telefon: 0341 2300655
Telefax: 0341 2300656
wirtschaftsclub-leipzig.de
info[at]wirtschaftsclub-leipzig.de


Satzung vom 25.03.1998 in der Fassung vom 12.06.14

Satzung vom 25.03.1998 in der Fassung vom 12.06.2014
Name, Rechtsfähigkeit, Zweck, Sitz, Geschäftsjahr

§ 1 Der Verein führt den Namen "Industrieclub Thüringen e.V." (im Folgenden kurz "Club" genannt).

§ 2 Der Club wird in das Vereinsregister eingetragen. Für seine Verbindlichkeiten haftet lediglich das Vereinsvermögen.

§ 3 Der Club verfolgt ausschließlich und unmittelbar den Zweck, die internationale Zusammenarbeit auf allen Gebieten zu pflegen, den europäischen Gedanken zum Wohl der Gesamtheit der Völker zu verbreiten und zu vertiefen und damit auch der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und der Verständigung der Völker zu dienen. 
Er will die Bestrebung fördern, die der wirtschaftlichen Weiterentwicklung in Thüringen dienen, und unterstützend dort wirksam werden, wo als Herausforderung Dynamik, Weitblick und Mut gefragt sind. Im Sinne dieser Zielsetzung will er der Entwicklung einer europäisch orientierten sozialen Marktwirtschaft dienen und Brücken zur Verständigung und Gemeinsamkeit bauen. Der Club wird durch Veranstaltungen, Vorträge und
Öffentlichkeitsarbeit wirksam werden und die weltweite Kommunikation pflegen.
 

Eine Gewinnerzielung erstrebt der Club nicht. Etwaige Gewinne dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.

§ 4
Sitz des Clubs ist Weimar.

§ 5 Das Geschäftsjahr des Clubs ist das Kalenderjahr.

§ 6
Die Mitgliedschaft wird erworben durch Annahme der Beitrittserklärung seitens des Vorstandes. Die Beitrittserklärung muss von zwei Mitgliedern des Clubs gegengezeichnet sein, die auf diese Weise das neue Mitglied vorschlagen. Die Annahme der Beitrittserklärung kann durch den Vorstand abgelehnt werden. Die Ablehnung bedarf keiner Begründung.

§ 7 Die Mitgliedschaft können alle natürlichen Personen (die im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte sind) sowie juristische Personen erwerben.

§ 8 Auf Vorschlag des Vorstandes können für den Club verdiente Persönlichkeiten von der Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern des Clubs ernannt werden. Ehrenmitglieder genießen dieselben Rechte wie ordentliche Mitglieder. Sie sind von der Pflicht zur Zahlung von Mitgliedsbeiträgen befreit.

§ 9 Die Mitgliedschaft erlischt
1. durch den Tod;
2. durch den Austritt aus dem Club. Die Austrittserklärung muss dem Vorstand gegenüber schriftlich abgegeben werden und ist nur auf das Ende des Geschäftsjahres mit mindestens vierteljährlicher Kündigungsfrist wirksam. Sie befreit nicht von der Verpflichtung, den Beitrag für das laufende Geschäftsjahr sowie die Zahlung für sonstige bereits gekennzeichnete Beiträge zu leisten;
3. durch den Ausschluss. Ein Mitglied, das seine Pflichten dem Club gegenüber nicht erfüllt oder durch sein Verhalten dem Ansehen des Clubs schadet, kann auf einstimmigen Beschluss des Vorstandes nach dessen pflichtmäßigem Ermessen aus dem Club ausgeschlossen werden. Dieser Beschluss bedarf keiner näheren Begründung dem Ausgeschlossenen gegenüber; seine Mitteilung bedarf jedoch der schriftlichen Form.


§ 10
(1) Über die Höhe des Mitgliedsbeitrages der Mitglieder beschließt die Mitgliederversammlung. Für neu eintretende Mitglieder kann ein Eintrittsgeld erhoben werden, dessen Höhe ebenfalls von der Mitgliederversammlung bestimmt wird.
(2) Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als solche keinerlei Zuwendungen aus den Mitteln des Clubs. Der Club
begünstigt keine Personen durch Verwaltungsausgaben, die den Zwecken des Clubs fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen.

§ 11
Der Mitgliederversammlung steht es zu, zu bestimmen, unter welchen Voraussetzungen Mitgliedern, die dem Club größere Zuwendungen machen, die Verpflichtung zur Beitragszahlung dauernd oder auf begrenzte Zeit erlassen wird.

§ 12
Organe des Clubs sind:
1. die Mitgliederversammlung,
2. das Kuratorium,
3. der Vorstand.

§ 13 Mitgliederversammlung
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet in der ersten Hälfte des Geschäftsjahres statt. Außerordentliche Mitgliederversammlungen finden statt, wenn der Vorstand oder das Kuratorium es beschließen oder der zehnte Teil der Mitglieder dies beim Vorstand schriftlich beantragt.

§ 14
Die Einladung zur Mitgliederversammlung erfolgt durch den Vorstand mindestens einen Monat vor dem in Aussicht genommenen Termin durch Mitteilung an die Mitglieder unter Angabe der Tagesordnung. Die Einladung kann schriftlich oder per E-Mail (elektropostalisch) erfolgen. Lädt der Vorstand trotz eines Antrags des Kuratoriums oder des zehnten Teils der Mitglieder nicht zur Mitgliederversammlung ein, so hat der Kuratoriumssprecher das Recht, zur Mitgliederversammlung einzuladen.

§ 15
(1)
Die ordentliche Mitgliederversammlung ist zuständig für:
1. Entgegennahme des vom Vorstand zu erstattenden Jahresberichts,
2. Prüfung und Genehmigung der Jahresabrechnung,
3. Wahl von zwei Rechnungsprüfern aus dem Kreis des Kuratoriums, deren Amtszeit mit Ablauf der übernächsten ordentlichen Mitgliederversammlung endet,
4. Festsetzung der Höhe der Mitgliedsbeiträge und Eintrittsgelder,
5. Wahl des Kuratoriums,
6. Wahl des Vorstandes,
7. Entlastung des Vorstandes und des Kuratoriums,
8. Ernennung von Ehrenmitgliedern,
9. Satzungsänderungen,
10. Auflösung des Clubs.
(2) Zu einem Beschluss, der die Änderung der Satzung bewirkt, ist eine Mehrheit von drei Viertel der erschienenen Mitglieder erforderlich. Zur Änderung des Zwecks des Vereins ist die Zustimmung aller Mitglieder erforderlich; in diesem Fall muss die Zustimmung der nicht erschienenen Mitglieder schriftlich erfolgen.
(3) An der Mitgliederversammlung können nur Mitglieder teilnehmen. Ein Mitglied kann ein anderes Mitglied bevollmächtigen. Ein Mitglied kann jedoch lediglich Mitgliedschaftsrechte für höchstens drei weitere Mitglieder ausüben.
(4) Stimmberechtigt sind nur diejenigen Mitglieder, die am Tag der Mitgliederversammlung im Mitgliederverzeichnis des Clubs aufgeführt sind.

§ 16
Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden durch ein Vorstandsmitglied beurkundet.

§ 17 Kuratorium
Das Kuratorium besteht aus mindestens 2, höchstens 20 Mitgliedern, die von der Mitgliederversammlung bis zum
Ablauf derjenigen Mitgliederversammlung gewählt
werden, die über die Entlastung des Kuratoriums für das
dritte vollständige Kalenderjahr nach der Wahl beschließt.
Wiederwahl ist zulässig.
Das Kuratorium wählt aus seiner Mitte den
Kuratoriumssprecher.

§ 18 Das Kuratorium berät den Vorstand
(1) Das Kuratorium kann anstelle der Mitgliederversammlung Beschlüsse fassen, wenn die Beschlüsse eilbedürftig sind und die rechtzeitige Einberufung einer Mitgliederversammlung nicht möglich ist.
(2) Das Kuratorium schlägt der Mitgliederversammlung die Vorstandsmitglieder vor.
(3) Der Kuratoriumssprecher beruft die Sitzungen des Kuratoriums ein. Der Kuratoriumssprecher ist verpflichtet, das Kuratorium mit einer Frist von 14 Tagen einzuberufen, wenn mindestens ein Viertel der Mitglieder des Kuratoriums schriftlich die Einberufung verlangt. Sollte der Kuratoriumssprecher eine von einem Viertel der Mitglieder schriftlich beantragte Einberufung des Kuratoriums nicht vornehmen, ist jedes einzelne Kuratoriumsmitglied berechtigt, das Kuratorium mit einer Frist von zwei Wochen einzuberufen.

§ 19 Die Beschlüsse des Kuratoriums werden mit Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder des Kuratoriums gefasst. Beschlüsse des Kuratoriums werden von einem von dem Sprecher des Kuratoriums bestimmten Kuratoriumsmitglied und von dem Kuratoriumssprecher unterzeichnet.
Der Vorstand kann mit Zustimmung aller anwesenden Kuratoriumsmitglieder an den Versammlungen des Kuratoriums teilnehmen.

§ 20 Vorstand
(1)
Der Vorstand wird auf Vorschlag des Kuratoriums von der Mitgliederversammlung gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Sofern die Mitgliederversammlung nicht etwas Abweichendes beschließt, erfolgt die Wahl bis zum Ablauf der Mitgliederversammlung, die über die Entlastung des Vorstandes für das dritte vollständige Kalenderjahr nach der Wahl beschließt. Fällt vor einer Mitgliederversammlung ein Vorstandsmitglied fort, so wählt das Kuratorium anstelle des fortfallenden Mitgliedes ein neues Vorstandsmitglied, das bis zur nächsten Mitgliederversammlung im Amt bleibt. In der nächsten Mitgliederversammlung wird sodann das vom Kuratorium gewählte Vorstandsmitglied entweder von der Mitgliederversammlung bestätigt oder ein neues gewählt.
(2) Der Vorstand besteht aus mindestens 4 Mitgliedern, und zwar dem Vorsitzenden, den zwei stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Der Vorsitzende führt die Bezeichnung Präsident, die stellvertretenden Vorsitzenden die Bezeichnung Vizepräsident.
(3) Für die Leitung des Clubs und die geschäftliche Wahrnehmung der Clubobliegenheiten kann sich der Vorstand eine Geschäftsordnung geben, die vom Kuratorium bestätigt werden muss.

§ 21 Der Vorstand kann für besondere Aufgaben aus seinem Mitgliederkreis Sonderauschüsse einsetzen.

§ 22 Ehrenpräsident
Aus dem Kreise der Ehrenmitglieder kann auf Vorschlag des Vorstandes vom Kuratorium ein Ehrenpräsident ernannt werden.

§ 23 Auflösung des Clubs
Die Auflösung des Clubs kann nur durch eine Mitgliederversammlung beschlossen werden, die unter Angabe des Zwecks mindestens einen Monat vorher einberufen wird.
Der Antrag hierzu muss von mindestens dem zehnten Teil der ordentlichen Mitglieder unterzeichnet und mindestens drei Monate vor Ablauf des Geschäftsjahres schriftlich beim Vorstand eingereicht werden. Der Vorstand hat spätestens einen Monat vor der Mitgliederversammlung jedem Mitglied den Antrag schriftlich mitzuteilen.
Die Beschlussfassung kann nur erfolgen, wenn mindestens ein Drittel aller Mitglieder anwesend ist. Ist das nicht der Fall, so kann in einer zweiten, binnen Monatsfrist einzuberufenden Mitgliederversammlung ohne Rücksicht auf die Anzahl der Anwesenden über die Auflösung beschlossen werden; der Beschluss bedarf einer Mehrheit von drei Viertel der in dieser Versammlung erschienenen Mitglieder.

§ 24 Im Falle der Auflösung wird das Clubvermögen einem ausschließlich gemeinnützigen Zweck, und zwar als Pflege des Kulturgutes Thüringen, zugewiesen.

§ 25 Allgemeines
Verlangt das Registriergericht vor der Eintragung in das Vereinsregister die Abänderung der Satzung in einzelnen Punkten, so ist der Vorstand ermächtigt, diese Änderungen selbstständig vorzunehmen.

§ 26 Clubregeln
Mitglieder:
Mitglieder können den Club in den vom Vorstand bestimmten Zeiten benutzen.
Mitglieder werden gebeten, sich bei Betreten des Clubs durch ihre Mitgliedskarte auszuweisen.

Gäste: Damen und Herren, die nicht Mitglieder sind, können als Gäste eingeführt werden. Der Vorstand ist ermächtigt, für Gäste ein angemessenes Entgelt zu erheben. Gäste können nur in Begleitung der sie einführenden Mitglieder die Einrichtung des Clubs benutzen.

Bekleidung: Bei allen Gelegenheiten innerhalb des Clubraumes ist für Herren Jackett, Hemd und Krawatte oder Nationaltracht obligatorisch; für Damen eine entsprechende Kleidung obligatorisch.


Ende.

Details








  • "Ministerin spricht in Weimar über Elektromobilität"


  • "Die roten Bullen - das Leipziger "Start up" der Fußball-Bundesliga"







  • "Ramelow will schnell Arbeit für Flüchtlinge schaffen"

  • "Russland-Expertin Gabriele Krone-Schmalz im Industrieclub"



  • "Gelobt werden kleine Autos, exportiert große Luxuskarossen"

  • "Die Verantwortung teilen" Weber und Holtzhauer sprachen vor dem Industrieclub

  • "Kulturmänner zu Gast" Gesprächsabend beim Industrieclub Thüringen

  • "Dr. Wolfgang Voß, Thüringer Finanzminister, im ICT"

  • "Türen auf für motivierte Jugendliche aus EU-Ländern"

  • "Dunkelziffer bei Internetbetrug und Geldwäsche"


  • "Gemeinsames Abhören stärkt Freundschaft" Udo van Kampen


  • Pressestimmen zum Vortrag Matthias Machnig

  • Pressestimmen zum Vortrag Dr. Johannes Lambertz










  • Pressestimmen zum Vortrag Prof. Dr. Reinhold Würth

  • Thüringen ist fit für die Zukunft - Lieberknecht will Forschung fördern
    • TLZ Jena - 15.10.2010

  • Viel geleistet, noch mehr zu tun - "Service-Agentur: Demografischer Wandel" als Dienstleister derzeit im Aufbau
    • TLZ Jena - 15.10.2010